Erstellt ein Tierarzt im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes einen fehlerhaften Befund, so haftet er dem Erwerber für den Schaden, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befunds erworben hat.
Diese Haftung besteht unabhängig von einer etwaigen Haftung des Verkäufers.
BGH, Urteil vom 26.01.2012, VII ZR 164/11
Tipp:
Vorliegend hatte der Käufer den Tierarzt mit der Ankaufsuntersuchung beauftragt. Dies war wichtig, da vertragliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Ein Kaufinteressent sollte also aufpassen, dass er den Auftrag an den Tierarzt erteilt.