Grundstücksübertragung gegen Schuldübernahme

Wird ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung gegen Übernahme der hierauf lastenden Schulden übertragen, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Als Gegenleistung gilt der Schuldsaldo, ein übersteigender Wert des Grundstücks gilt als Schenkung.

BFH, IX R 17/24

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Offener Widerspruch

Verhalten sich die Urteilsgründe widersprüchlich zu einer in einem vorherigen Beweisbeschluss geäußerten Auffassung, muss das Gericht diesen Sinneswandel begründen. Dies ist z.B. der Fall, wenn im Urteil auf ein standardisiertes Messverfahren ohne Zweifel an der Richtigkeit hingewiesen wird, vorher aber ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde, das Gericht also Zweifel an der Richtigkeit hatte. Hier wurde die Rechtsbeschwerde wegen einer Gehörsverletzung zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da ansonsten mit ebensolchen weiteren Fehlentscheidungen zu rechnen sei.

OLG Brandenburg, 1 ORbs 51/25

Hat das OLG Jena auch so entschieden.

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Fehlende Urteilsgründe im Bußgeldverfahren

Das Fehlen von Urteilsgründen führt nicht automatisch zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (Verurteilung bis 250 €), Es liegt kein Fall der notwendigen Rechtsfortbildung oder Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung vor, auch ist die Zulassung nicht verfassungsrechtlich geboten. Die Rechtsbeschwerde wird nur zugelassen, wenn eine Gehörsverletzung in Form der Anhörungsrüge vorgetragen wird.

OLG Brandenburg, 1 ORbs 71/25

Muss die Rechtsbeschwerde nicht gesondert zugelassen werden, unterliegt das Urteil beim Fehlen von Urteilsgründen schon auf die allgemeine Sachrüge der Aufhebung. Einer nachträgliche Begründung kommt nicht mehr in Betracht, wenn das Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben wurde.

OLG Frankfurt, 4 ORbs 56/25

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Beschlussverfahren

Haben die Verfahrensbeteiligten auf eine Begründung verzichtet, reicht eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid. Wird aber Rechtsbeschwerde eingereicht, sind die Urteilsgründe innerhalb von 5 Wochen (beginnend ab Einlegung der Rechtsbeschwerde) zur Akte zu bringen.

OLG Saarbrücken, 1 Ss OWi 113/24

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Alle Fotos

Der Verteidiger bekommt alle Fotos der gesamten Messreihe. Es ist unerheblich, ob dies der Behörde aus prozessökonomischen Gründen schwer fällt. Die Behörde wird gebeten, zukünftig so zu verfahren.

AG Leipzig, 221 OWi 504 Js 32466/25

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