Vorsicht bei Ausfahrt aus Grundstück

Ein Autofahrer sollte grundsätzlich mit dem Fehlverhalten anderer Autofahrer rechnen. Ihn trifft aber eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wenn er aus einem Grundstück herausfährt.

Das OLG Hamm (6 U 222/09) verurteilte eine Autofahrerin, 75% des Schadens zu tragen. Sie fuhr aus einem Grundstück auf die Straße und kollidierte mit einem KFZ, das die etwa 40 Meter entfernte Ampel schon bei Rotlicht übberfahren hatte.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Ampel nicht dazu diene, von Grundstücken Herausfahrende zu schützen. Der Beklagte, der die rote Ampel überfuhr, war grundsätzlich vorfahrtsberechtigt.

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Eingabe von 10 TAN ist fahrlässig (Pharming)

Wenn ein Bankkunde beim Online-Banking trotz anderslautender Warnhinweise der Bank auf eine auf der Startseite enthaltene Aufforderung hin 10 TAN eingibt, ist dieses Verhalten fahrlässig.

Die Bank haftet nicht für den eingetretenen Schaden.

BGH v. 24.04.2012, XI ZR 96/11

Hinweis:

Der Fall ereignete sich 2008. Mittlerweile wurde die Haftung eines Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen auf 150,00 € beschränkt. Er haftet lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt, § 675v BGB.

Der BGH ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

Anm. d. Verfassers: Dass ein solcher Fehler heute ggf. auch aufgrund der verbreiteten Kenntnis über derartige Hacker-Attacken und unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen über Ausgabe und Nutzung von Online-Banking-Instrumenten als grob fahrlässig anzusehen ist, erscheint zumindest möglich. Also bei Zweifeln immer den Bankbetreuer anrufen.

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Unterhaltsverwirkung durch Fremdgehen

Der Ehemann war Fernfahrer und häufig unterwegs. Das Ehepaar hatte einen Freund in der gemeinsamen Wohnung aufgenommen, der in Not geraten war. Mit diesem Freund begann die Frau eine Affäre. Als der Ehemann dahinter kam, setzte die Ehefrau die Affäre – nunmehr  offen – fort, weiterhin in der Ehewohnung lebend. Der Ehemann zog aus.

Dieses Verhalten reichte dem OLG Hamm (II-13 UF 3/11). Der Unterhaltsanspruch der Frau wurde abgewiesen, da sie auch nach Aufdecken der heimlich aufgenommenen Affäre weiterhin diese Beziehung – sogar in der Ehewohnung – fortsetzte. Die Ehefrau habe in keiner Weise auf die langjährige eheliche Verbundenheit Rücksicht genommen, sondern den Ehemann vielmehr lächerlich gemacht. Dies wurde als derart eklatanter Widerspruch gegen das Wesen der ehelichen Gemeinschaft angesehen, dass die Ehefrau nicht mehr als Ausfluss der Ehe verlangen könne, finanziell unterstützt zu werden.

Anmerkung:

Nicht jeder Verstoß gegen die eheliche Treue rechtfertigt eine Ablehnung des Unterhaltsanspruchs. Es muss sich um einen besonders drastischen Verstoß handeln (hier: Fortführung auch nach Entdeckung in der Ehewohnung). Weiterhin hat das OLG im vorliegenden Fall darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung keine Rücksicht auf gemeinsame minderjährige Kinder genommen werden musste. Gäbe es minderjährige Kinder, wäre die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen.

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Skiunfall und Helm

Ein Skifahrer rutschte in zwei andere Skifahrer. Diese waren an der Kollission schuldlos. Die beiden Opfer erlitten u.a. Kopfverletzungen.

Die beiden Geschädigten trugen keinen Helm. Dieser hätte die schweren Kopfverletzungen verhindert.

Mit dieser Begründung hat das OLG München (AZ: 8 U 3652 / 11) die Schadensersatzansprüche der Geschädigten hälftig verneint und den Mitverschuldenseinwand als erheblich angesehen.

Tipp:

Immer Helm tragen. Dieser schützt nicht nur, sondern sichert auch ggf. zivilrechtliche Ansprüche.

Und mittlerweile gibt´s die Dinger nicht nur in coolen Formen und Farben, sie sind auch ganz bequem.

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Haftung eines Tierarztes für fehlerhafte Ankaufsuntersuchung

Erstellt ein Tierarzt im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes einen fehlerhaften Befund, so haftet er dem Erwerber für den Schaden, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befunds erworben hat.

Diese Haftung besteht unabhängig von einer etwaigen Haftung des Verkäufers.

BGH, Urteil vom 26.01.2012, VII ZR 164/11

Tipp:

Vorliegend hatte der Käufer den Tierarzt mit der Ankaufsuntersuchung beauftragt. Dies war wichtig, da vertragliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Ein Kaufinteressent sollte also aufpassen, dass er den Auftrag an den Tierarzt erteilt.

 

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