Hohe Mietwagenkosten

Wenn der Geschädigte ein Schverständigengutachten vorlegt, nach dem eine Notreparatur zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, bekommt er auch relativ hohe Mietwagenkosten erstattet. Auch eine Ersatzbeschaffung war nicht zumutbar, die Kosten hätten mehr als doppelt so hoch wie die Reparaturkosten gelegen.

OLG Celle, 14 U 19/23

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Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden gegen Sicherheitsleistung

Auch bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides, bei dem nur eine summarische Prüfung erfolgt, muss die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Sicherheitsleistung jedenfalls durch substantielle Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen erfolgen. Die Höhe der Sicherheit darf nicht allein vom Wert übertragener Immobilien abgeleitet werden, die Schätzungsgrundlagen müssen hinreichend überprüfbar anhand einer Auswertung der dem Gericht vorliegenden Unterlagen dargelegt sein.

BVerfG, 1 BvR 795/21

„Einer Gesamtschau von Tatbestand und den Entscheidungsgründen des angegriffenen Beschlusses lässt sich lediglich entnehmen, dass sich dieser veranschlagte Verkehrswert aus einem, ausgehend von Grundstücksflächen und Bodenrichtwert ermittelten Bodenwert und im Übrigen aus einem geschätzten Gebäudewert zusammensetzt.“ Dies reichte nicht aus, um eine tatsächlich noch zu erfüllende Steuerschuld anhand des Veräußerungsgewinnes darzulegen.

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Berücksichtigung von Garagenkosten bei der Kfz – Überlassung

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, wird der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1 % – Regel bemessen. Kosten (hier AfA) für eine Garage auf dem Privatgrundstück, in die das Fahrzeug eingestellt wird, können nur berücksichtigt werden, wenn es eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt.

BFH, VIII R 29/20

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Unfall mit Oldtimer

Geringe Vorschäden im Bagatellbereich und deren sach- und fachgerechte Reparatur lassen sich auch durch Fotos nachweisen, wenn keine dahinter liegenden Bauteile betroffen waren.

Als Liebhaberfahrzeuge gefahrene Oldtimer sind regelmäßig nicht für die Lebensführung zwingend, so dass Nutzungsausfall ausscheidet, wenn nichts anderes nachgewiesen wird.

OLG Celle, 14 U 149/22

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Berührungsloser Unfall eines Radfahrers

Überholt ein Autofahrer an unübersichtlicher Stelle einen Pulk von Radfahrern, die ohne ausreichenden Sicherheitsabstand fahren, und muss er sich in diesen Pulk wegen Gegenverkehr „hineindrängen“ und stürzt dann ein Radfahrer, haftet der Autofahrer zu 2/3. § 5 II S.1 StVO schützt auch den überholten Verkehrsteilnehmer.

OLG Saarbrücken, 4 U 136/21

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