Bei diesem Gerät sind drei Induktionsleitungen im Fahrbahnbelag verlegt, die Geschwindigkeit wird über einen Weg – Zeit – Berechnung errechnet. Fraglich ist, ob das Gerät die so genannten Rohmessdaten (Spannungsveränderungen der jeweiligen Induktionsleitungen) speichert. Nunmehr wurde ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, es bleibt die spannende Frage, ob die entsprechenden Daten gespeichert werden und für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung gestellt werden können.
AG Suhl, 2 OWi 310 Js 22187/18