In dieser Messart muss der Abstand zum gemessenen Fahrzeug gleichbleibend sein oder größer werden. Nur dann kann die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs als standardisiert übernommen werden. Ansonsten müsste durch Betätigen der Synchron-Taste die Messung begonnen und beendet werden.
Ein Verweis auf ein Messvideo ist unzureichend, eine wirksame Bezugnahme auf ein elektronisches Speichermedium ist unmöglich.
Auch muss hinterfragt werden, warum eine mehrfache Messung vorgenommen worden ist. Letztendlich müssen auch eventuelle Reifenwechsel des Messfahrzeugs überprüft werden.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 49/22