Die Videoaufzeichnung kann auch nachträglich ausgewertet werden. In diesem Fall wird eine bestimmte Messstrecke aus dem Video genommen, ebenso die hierfür benötigte Zeit festgestellt. Im Wege einer Weg-Zeit-Berechnung kann dann die Geschwindigkeit ermittelt werden. Es handelt sich dann allerdings nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, entsprechende Feststellungen und Darlegungen zu der Ermittlung der Geschwindigkeit müssen im Urteil enthalten sein.
AG Dortmund, 729 OWi 264 Js 110/23