Mehrere Verstöße stehen normalerweise in Tatmehrheit zueinander, es wird also jeder Verstoß einzeln geahndet. Tateinheit, also eine Tat kann angenommen werden, wenn ein zeitlich-räumlicher und innerer Zusammenhang besteht. Dies war hier der Fall, die 3 Überschreitungen wurden innerhalb von ca. einer Minute auf derselben Autobahn begangen. Hieran ändert sich auch nichts durch einen Geschwindigkeitstrichter mit drei verschiedenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (120-100-80).
BayObLG, 201 ObOWi 68/25