In den letzten Jahren versuchen immer mehr Studienanfänger, sich einen der begehrten Studienplätze einzuklagen. In diesem Rechtsgebiet tummeln sich mittlerweile viele Anwaltskanzleien und bearbeiten die Fälle mit mehr oder weniger Erfolg.
Wir konnten auch im vergangenen Semester für unsere Mandanten einen der begehrten Plätze sichern, hierbei bevorzugen wir aber eine schnelle Rechtssicherheit durch einen Vergleich mit der Universität, damit sich unsere Mandanten auf ihr Studium und die damit einhergehenden Dinge (z.B. Wohnungssuche) konzentrieren und nicht zuletzt auch das erste Studiensemester von Anfang an genießen können.
Tipps für die richtige Anwaltswahl zu geben ist sehr schwierig. Sie sollten u.a. auf Empfehlungen von Bekannten vertrauen, die können auch über den Erfolg oder Mißerfolg Ihrer Verfahren berichten.
Aber ganz wichtig:
Zur Durchführung einer erfolgreichen Studienplatzklage ist es in einigen Bundesländern besonders wichtig, einige Anträge bereits während des laufenden Immatrikulationsverfahrens zu stellen.
Von daher rate ich dringend, ggf. ein Beratungsgespräch mit einem auf Zulassungsverfahren spezialisiertem Anwalt noch vor dem 15.01.2013 zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, deren Versäumung die Aussichten des Verfahrens praktisch zunichte macht.
Zwar konnten wir im letzten Semester aufgrund intensiver Verhandlungen trotz Versäumung dieser Ausschlussfrist einem Mandanten einen Studienplatz sichern, dies dürfte allerdings ein Ausnahmefall sein.