Eine Abstandsmessung mit Provida ist vom Gericht vollumfänglich zu überprüfen, da es abhängig von der Auswahl der Referenzpunkte für die Abstandsberechnung zu optischen Verzerrungen kommen kann, die einen Toleranzzuschlag notwendig machen. Es obliegt dem Tatrichter, zu entscheiden, ob zu den geräteinternen Toleranzen neben den nicht berücksichtigten Fahrzeugüberhängen weitere Toleranzabzüge in Form der Zurechnung von ein oder zwei Frames bei der Berechnung hinzuzufügen sind.
AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 8338/21