Studienplatz eingeklagt

Die Immatrikulationszeit läuft. Einige Bewerber haben keinen Studienplatz im begehrten Studiengang erhalten. Hier hilft die Studienplatzklage.

Erneut konnten Studienplätze erfolgreich durchgesetzt werden, die Universitäten boten vergleichsweise an, einen endgültigen Studienplatz zu gewähren. Auch wenn dieser Vergleich mit Kosten verbunden ist, rate ich an, ihn anzunehmen. Denn sonst erfolgt die Studienplatzvergabe (ggf. im Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz) nur vorläufig. Und das bedeutet, dass ggf. eine negative Entscheidung im Hauptsacheverfahren folgen kann – was dann zur Exmatrikulation führt.

Aber aufgepasst: Die Vorgehensweise ist an einige Formalien gebunden, bei deren Nichtbeachtung der Bewerber keine Chance hat, seinen Anspruch durchzusetzen.

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Eine Antwort zu Studienplatz eingeklagt

  1. Ich will umbedingt Physik studieren. Aber ich habe eine Ablehnung bekommen. Der Grund dafür war, dass mein Abi nicht ausreicht. Jetzt habe ich auf http://einklagen-studienplatz.de gelesen, dass man seinen Studienplatz einklagen kann. Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gesammelt?

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