Wie die Presse berichtet, sind rund 7.000 Kunden betroffen – überwiegend Deutsche. Offensichtlich wurden Konten als Scheinversicherungen der Credit Suisse Life mit Sitz auf Bermuda getarnt, um so die Steuerfreiheit nach zwölfjähriger Versicherungslaufzeit zu erreichen.
Noch nicht ganz eindeutig ist, ob es sich um (steuerlich nicht begünstigte) Scheinversicherungen handelt, oder ob es der Steuerfahndung wesentlich um das aufgebrachte Ursprungskapital geht.
Sollten auch Sie betroffen sein (können): Vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin mit einem Anwalt, der sich mit Steuerstrafrecht auskennt. Wir konnten in der Vergangenheit z.B. durch richtige Gestaltung bei jeder Selbstanzeige die Straffreiheit herbeiführen.
Und noch ein Tipp: Lassen Sie sich die Kontounterlagen bitte erst NACH der Beratung und ggf. Einreichung der Selbstanzeige zusenden. Gem. ZollVG darf die Zollstelle Postsendungen öffnen. Und sollte sie dabei Kenntnis von Tatsachen erhalten, die eine Steuerhinterziehung begründen könnten, und hierdurch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wäre die Selbstanzeige verspätet und würde nicht zur Straffreiheit führen.