Droht dem Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 80 € und besteht aufgrund guter Qualität des angefertigten Überwachungsfotos eine erfolgsversprechende Möglichkeit, den Fahrer durch Einholung eines anthropologischen Gutachtens zu identifizieren, ist die (2-malige) Durchsuchung der Wohnräume des Betroffenen zum Auffinden von Beweismitteln unverhältnismäßig, wenn keine erschwerenden Umstände hinzukommen.
BVerfG, 2 BvR 2748/14