Kein Einsichtsrecht in Unterlagen einer Messung, die sich nicht bei der Akte befinden

Das OLG Bamberg vertritt erneut die Auffassung, dass Unterlagen, die sich nicht bei der Akte befinden, nicht beigezogen werden müssen. Der Betroffene wollte den Rohdatensatz sowie die Statistikdatei der Messung sehen, die Beiziehung dieser Unterlagen zum Verfahren wurde abgelehnt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Nichtüberlassung keinen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellt. Auch sei kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens zu erkennen, wenn sich der Richter aufgrund einer Beweisaufnahme davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen eines sogenannten standardisierten Messverfahrens vorliegen.

OLG Bamberg, 3 Ss 1162/17

 

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