Nach dem fair-trial-Grundsatz sind dem Betroffenen auch nicht bei den Akten befindliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Prüfung des Tatvorwurfes benötigt werden. Im entschiedenen Fall ging es um die Bedienungsanleitung des Messgerätes. Erhält der Betroffene die Einsicht nicht, kann eine Aussetzung der Hauptverhandlung verlangt werden.
OLG Karlsruhe, 2 Rb 8 Ss 839/17