Im Einzelfall kann die Verletzung von Verkehrsvorschriften für einen Arzt gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann. Der Zeitgewinn durch die Verkehrsverstöße darf allerdings nicht gering sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Die Rechtsbeschwerde hatte in diesem Fall allerdings keinen Erfolg, da die Begründung nicht den Anforderungen entsprach.
KG Berlin, 3 Ws (B) 140/18