Wie die Lausitzer Rundschau am 29. Juli 2019 berichtete, können bei diesem Messgerät Fehlmessungen durch moderne LED-Scheinwerfer auftreten. Das schnelle Pulsieren kann die Sensoren der Blitzer irritieren. Es wurden mehr als 1000 Messungen durchgeführt, der Fehler trat auf. Es waren mehrere Sachverständige involviert, die allerdings nur eine vorsichtige Aussage trafen. Um tatsächlich eine erhebliche Fehleranfälligkeit zu belegen, müssten mehr Messungen auch mit verschiedenen, zuverlässigen Referenzmessanlagen durchgeführt werden. Der Sachverständige Roland Bladt hatte bereits in einer Veröffentlichung im Mai dieses Jahres dargestellt, dass bei Versuchen ein Auto, das tatsächlich 145 km/h vor, von dem Gerät mit 158 km/h registriert wurde.
Natürlich widerspricht die PTB, ihr lägen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte zu diesem Phänomen vor. Derzeit sieht die PTB keinen Grund, an der ursprünglichen Zulassung zu zweifeln.
Die VUT Sachverständigenorganisation hatte bereits im Jahr 2017 entsprechende Feststellungen getroffen.
Da dieses Messgerät Messdaten speichert, ist man gut beraten, wenn man bei Zweifeln die Messung einer sachverständigen Überprüfung unterzieht. Entsprechende Anträge müssen dann natürlich bei Gericht gestellt werden.