Verweigert der Mieter eine ihm vom Vermieter angekündigte Mängelbeseitigung, verliert er das Recht auf Mietminderung. Dies gilt auch, wenn er meint, ihm drohe in gerichtlichen Verfahren über die Berechtigung zur Mietminderung die Vernichtung von Beweismitteln.
BGH, VIII ZR 12/18