Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschlossen, die Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe zunächst nicht auszuzahlen, auch wenn entsprechende Bewilligungsbescheide erlassen worden sind. Diese Entscheidung erging in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt. Es gab Hinweise auf Fake-Webseiten, die in Suchmaschinen relativ hoch platziert waren.
Die Seiten ähneln den Internetseiten des Landes, auf denen die Soforthilfe beantragt werden konnte. Die Täter haben aus den Angaben in den Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt.
Antragsteller, die über diese Seiten Anträge gestellt haben, sollten also auch ihre Konten im Auge behalten und bei verdächtigen Bewegungen auf jeden Fall Rücksprache mit ihrer Bank halten.
Bitte überprüfen Sie die Internetseiten, auf denen Sie Anträge stellen und entsprechende Angaben machen.