Der VerfGH Koblenz hatte entschieden, dass grundsätzlich der Anspruch auf ein faires Verfahren auch das Recht einräumt, eine solche Bedienungsanleitung zu erhalten. Die ganze Angelegenheit ging zurück an das OLG Koblenz, dies sollte notfalls eine Divergenzvorlage an den BGH erstellen. Hat es aber nicht. Der Rechtsbeschwerde wurde stattgegeben, das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, da nunmehr klar sei, dass die Verteidigung die Bedienungsanleitung bekommt, also eine Divergenz zur Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte nun nicht mehr gegeben sei.
OLG Koblenz, 2 OWi 6 SsRs 118/19