Archiv der Kategorie: Poliscan Speed

LIDAR-Messgerät

Einsicht in die Messreihe

Einsicht in die Messreihe und die Statistikdatei kann in den Räumen der Behörde gewährt werden. Eine Übersendung an die Verteidigung ist auch bei einer Stunde Fahrzeit zur Behörde nicht notwendig. AG Strausberg, 4 OWi 269/24

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Akteneinsicht wird beschränkt

Das Gericht meint, dass der Verteidiger keinen Zugang zu den 5 Bildern vor und nach der Messung, dem ersten und letzten Bild der Messreihe sowie CaseList und Statistikdatei erhält, da es meint, diese Informationen seien für eine sachgerechte Verteidigung nicht … Weiterlesen

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Poliscan bleibt standardisiert

Die fehlende Erfassung des tatsächlichen Messbereichs sowie die Nichtspeicherung der Rohmessdaten führt nicht zur Unverwertbarkeit des Messergebnisses. Auch eine Änderung der Software, die weitere Daten dann nicht mehr speichert, lässt die Standardisierung regelmäßig nicht entfallen. Dies käme nur bei schwerwiegenden … Weiterlesen

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Einsichtsrecht in andere Bilder der Messreihe

In Passau bekommt man das erste und letzte Bild sowie jeweils 5 Bilder vor und nach der Messung des Betroffenen. Der Anspruch auf Erweiterung des Akteninhalts ergibt sich aus der gesetzlich gebotenen Aufklärungspflicht, denn die Bilder würden auch durch einen … Weiterlesen

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Verteidigung muss Beweismittel nicht kaufen

Bei Poliscan werden die Messdaten digital und in verschlüsselter Form gespeichert, zum Auslesen benötigt man eine spezielle Software sowie die Token-Datei mit Passwort für das spezielle Gerät. Die Datei mit Passwort muss an die Verteidigung auf Antrag herausgegeben werden, ein … Weiterlesen

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