Verteidigung muss Beweismittel nicht kaufen

Bei Poliscan werden die Messdaten digital und in verschlüsselter Form gespeichert, zum Auslesen benötigt man eine spezielle Software sowie die Token-Datei mit Passwort für das spezielle Gerät. Die Datei mit Passwort muss an die Verteidigung auf Antrag herausgegeben werden, ein Verweis an das zuständige Eichamt, wo man diese Informationen für ca. 100 € kaufen kann, stellt eine unzulässige Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar.

OLG Karlsruhe, 1 ORbs 34 Ss 468/23

Die Datei mit Passwort muss bei der Behörde vorliegen, da ansonsten auch die Behörde die Daten nicht auslesen und verwenden könnte.

Dieser Beitrag wurde unter Poliscan Speed veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert