Das AG Neuruppin hat seine Rechtsprechung geändert und gewährt der Verteidigung Einblick in die Rohmessdaten der gesamten Messreihe. Klingt gut, hilft aber wenig. Bei diesem Messgerät werden keine Rohmessdaten gespeichert, dazu kommt, worüber ich schon berichtet habe, dass bei den zukünftigen Versionen (nach der neuen Eichung) überhaupt nichts mehr gespeichert wird.
Argumentativ gut ist, dass bei standardisierten Messverfahren die Verteidigung konkrete Zweifel an der Messung begründen können muss. Hierzu wird das Einsichtsrecht in alle vorhandenen Daten gewährt.
AG Neuruppin, 82,1 E OWi 76/20