Ist nicht mehr aufklärbar, ob ein vom Verteidiger per Fax eingereichter Schriftsatz zur Einlegung der Rechtsbeschwerde tatsächlich innerhalb der Wochenfrist bei Gericht eingegangen ist, ist das Rechtsmittel dennoch als rechtzeitig eingegangen anzusehen, wenn sein tatsächlicher Eingang bei Gericht feststeht und der Verteidiger einen Sendebericht vorlegt, aus dem hervorgeht, dass eine vollständige Übertragung fristgerecht stattgefunden hat.
BayObLG, 201 ObOWi 881/20