Bisher hatte das OLG entschieden, dass zumindest dann diese Verfahren eingestellt werden, wenn sich das Nummernschild nicht vollständig im Messung-Start-Bild befindet (Vorgabe der geänderten Anleitung aus Dezember 2020). Nunmehr ist dies keine Voraussetzung einer Einstellung mehr. Auch wenn die PTB nach den bisherigen Überprüfungen meint, in diesem Fall käme es nur zu Abweichungen zugunsten des Betroffenen, sieht das Gericht Leivtec XV 3 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren an.
Eine Ausnahme kann nur noch bestehen, wenn entweder eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch vorliegt oder eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung gegeben ist.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 92/21