Auch das OLG Celle hält Messungen mit diesem Gerät nicht mehr für standardisiert. Eine Überprüfung der PTB hat mittlerweile (Stand: Juni 2021) ergeben, dass zumindest bei Rechtsmessungen abweichende Geschwindigkeitswerte zu Ungunsten des Betroffenen angezeigt werden. Man kann mit dem Gerät auch von vorne und von links messen. Hierzu wurden keine negativen Abweichungen festgestellt, allerdings durch die PTB auch nicht ausgeschlossen.
Da in der Anleitung weiterhin Messungen von beiden Seiten und von vorne erlaubt sind, hält das OLG Celle die Messungen mit diesem Gerät nicht mehr für standardisiert.
Dies gilt auch, wenn die Beweisbilder der geänderten Bedienungsanleitung vom 14. Dezember 2020 entsprechen.
Anders als bei anderen Oberlandesgerichten wurde das Verfahren vom OLG Celle allerdings nicht eingestellt, sondern an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dieses soll nun mithilfe eines Sachverständigengutachtens versuchen, die Messung überprüfen zu lassen.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 69/21
Und dann wies das OLG noch darauf hin, dass bezüglich eines Absehens vom Fahrverbot aufgrund des Ablaufes von zwei Jahren seit der Tat auch das prozessuale Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen sei. Dieser Hinweis erscheint nicht wirklich nachvollziehbar, erstens ist die 2-Jahres-Frist noch nicht um, zweitens hat der Betroffene ja wesentlich die Fehlerhaftigkeit der Messung angegriffen. Und damit offenbar bisher richtig gelegen.