Ein zunächst ordnungsgemäßes Fahrverbot kann entfallen, wenn sich das Rechtsbeschwerdeverfahren erheblich verzögert. Hier ging die Akte verloren und es dauerte über 2 Jahre, bis entschieden wurde. Das Gericht zog insoweit eine Parallele zur 2-Jahres-Frist zwischen Tat und letzter mündlicher Verhandlung, der Sinn des Fahrverbots ist bei einem derartigen Zeitablauf fraglich, da hier der Betroffene die Verzögerung nicht zu vertreten hat und sich zwischenzeitlich regelkonform verhielt.
BayObLG, 202 ObOWi 734/21