Wenn die Geschwindigkeit durch ein Nachfahren mit einem ungerechten Tacho ermittelt wird, kann ein zu geringer Abstand durch eine die Mindestanforderungen deutlich übersteigende Länge der Strecke, auf der nachgefahren wurde, und durch einen erhöhten Toleranzabzug kompensiert werden.
Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn im Berliner Stadtgebiet gelten als innerörtliche Verstöße.
KG Berlin, 3 Ws (B) 1/22