Das Gericht muss auch bei Geldbußen über 250 € keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen treffen, wenn es vom Regelsatz nicht wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse abweichen will. Etwas anderes kann gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte für sehr schlechte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen. Der Bezug von Arbeitslosengeld kann ein Indiz hierfür sein, diese müssen aber auch durch weitere Feststellungen belegt werden. Der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Betroffenen ist dann durch Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung nachzukommen.
KG Berlin, 3 Ws (B) 1/22