Bei einer Messung mit dem Gerät ESO ES 8.0 muss nach der Bedienungsanleitung die Kamera so aufgebaut sein, dass das Frontfoto in Fahrtrichtung gesehen von rechts gemacht wird. Wird hiervon abgewichen, sollte eine sachverständige Überprüfung erfolgen. Dies gilt zumindest, wenn sich 2 Fahrzeuge auf dem Foto befinden. In diesem Fall kann eine Beeinflussung der Messung durch diesen Fehler (anders als bei einem Fahrzeug auf dem Bild, wie es beim AG Eilenburg (8 OWi 956 Js 49571/19) in einer Stellungnahme der PTB dargelegt wurde) auftreten, so dass kein standardisiertes Messverfahren mehr vorliegt.
OLG Dresden, 22 Ss 809/20