Eime Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Säumniszuschlägen wegen nicht abgeführter Steuern im Falle der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Steuerpflichtigen kommt nur in Betracht, wenn der Haftungsschuldner spätestens im Einspruchsverfahren substantiiert darlegt und nachweist, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig gewesen ist.
BFH, VII R 14/19