Wer einem friedlich vor einen Laden angebunden Hund versucht, ein Geschirrtuch aufzusetzen, diesen Hund aber nicht kennt, begeht einen besonders groben Sorgfaltspflichtsverstoß. Es handelt sich um ein inadäquates, übergriffiges Verhalten und nicht um ein harmloses Spiel. Der Hund hatte zugebissen, die Frau, die dem fremden Hund ein Geschirrtuch aufsetzen wollte, forderte Schadensersatz. Bekommt sie nicht.
OLG Zweibrücken, 2 U 32/21
Hund mit Geschirrtuch
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