Wenn der Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug nutzt, das ihm auch zur außerdienstlichen Nutzung vom Arbeitgeber überlassen wurde, scheidet der Abzug von Werbungskosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuell vereinbart Kfz-Kosten zu tragen hat.
BFH, VI R 35/20
Werbungskostenabzug bei Familienheimfahrten
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