Wer innerhalb von 1 Minute zweimal geblitzt wird, kann Glück haben. Dann kann man das auch als eine Tat sehen. Zumindest dann, wenn zweimal der gleiche Tatvorwurf erhoben wird, hier zweimal vorsätzlich. es gab nur eine Verurteilung, die zweite Tat fiel weg.
OLG Stuttgart, 2 ORBs 23 Ss 769/23
Zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von 1 Minute
Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.