Legt nur der Angeklagte Berufung ein, kann aufgrund des Verschlechterungsverbotes nicht erst im Berufungsurteil ein Tatwerkzeug (hier ein Montiereisen) eingezogen werden, wenn dies in der ersten Instanz nicht geschehen ist. Hierdurch würde die Rechtsposition des Angeklagten unzulässig nachteilig verändert. Es darf keine Vermengung mit den Regeln der des selbständigen Einziehungsverfahrens (§§ 76a StGB, 435 ff. StPO) erfolgen.
BayObLG, 204 StR 23/24