Auch bei detailgetreuer Nachbildung eines Autos (hier VW Bulli) besteht keine Verletzung des Markenrechts, wenn nicht mit der Marke VW geworben wird. Die genaue Nachbildung im kleinen Format ist ja geradezu zwangsläufig.
BGH, I ZR 23/23
Auch bei detailgetreuer Nachbildung eines Autos (hier VW Bulli) besteht keine Verletzung des Markenrechts, wenn nicht mit der Marke VW geworben wird. Die genaue Nachbildung im kleinen Format ist ja geradezu zwangsläufig.
BGH, I ZR 23/23