Wird ein vermietetes Ferienhaus innerhalb von zehn Jahren verkauft, ist der Gewinn im Rahmen dieser Veräußerung zu versteuern. Wird jedoch Inventar mit verkauft, bei dem auch ein Gewinn erzielt wird, bleibt dieser Gewinn steuerfrei. Es handelt sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach § 23 I S.1 Nr.2 S.2 EStG bei Veräußerung nicht steuerbar sind.
FG Münster, 5 K 2493/18 E