Häufig wird bei Leasingverträgen eine Sonderzahlung zu Beginn des Vertrages gezahlt. Hierbei handelt es sich um vorausbezahlte Nutzungsentgelte, die die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit beeinflussen und somit die monatliche Leasingrate mindern. Die Sonderzahlung kann also nicht vollständig im Zeitpunkt des Abflusses berücksichtigt werden, sie bedarf bei gemischt genutzten Fahrzeugen neben der streckenbezogenen einer zeitbezogenen Aufteilung. Sie ist über die gesamte Nutzungsdauer anteilig zu verteilen.
Ob die betriebliche Nutzung von 50% bei Anwendung von § 6 I Nr.4 S.2 EStG erreicht wird, ist nach der dauerhaft beabsichtigten Nutzung zu ermitteln, es kommt nicht nur auf die Nutzung im ersten Jahr an.
BFH, VIII R 1/21