ESO 3.0 produziert genug Messwerte, um verwertet werden zu können. Die Ansicht, dass die Anzahl nicht ausreicht, um ein charakteristisches Helligkeitsprofil erstellen zu können, basiert auf einer grundlegenden Fehlvorstellung von der Funktion des Gerätes. Der Verweis auf veraltete Rechtsprechung, die teilweise auch von Oberlandesgerichten aufgehoben wurde, wurde hier dann vom Tisch gewischt.
OLG Brandenburg, 1 ORbs 242/24