Werden Leistungen der Gesellschafter einer GmbH jeweils persönlich zugeordnet in die Kapitalrücklage eingebucht und diese dann bei einer Kapitalerhöhung entsprechend der Beteiligungsquoten zugerechnet, können Schenkungen zwischen den Gesellschaftern vorliegen.
BFH, II R 40/21
Verrechnungskonto der Gesellschafter bei der Kapitalerhöhung
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