Unklares ärztliches Attest

Ist aufgrund des ärztlichen Attestes und einer Rücksprache noch immer unklar, ob der Betroffene wirklich verhandlungsunfähig war, darf dies nicht zu seinen Lasten gehen. Ein Verwerfungsurteil kommt nicht in Betracht.

OLG Karlsruhe, 1 OR bis 210 SsBs 740/24

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