Die Verteidigung erhält das erste und letzte Bild der Messreihe sowie die jeweils 5 Fotos vor und nach der Messung des Betroffenen, soweit diese noch vorhanden sind. Ebenso sind die Aussonderungsliste (gelöschte Datensätze nach Verfahrensbeendigung) und die Caselist zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese keinen Einfluss auf die gegenständliche Messung haben, da hierdurch geprüft werden kann, ob die angeforderten Unterlagen tatsächlich zur Verfügung gestellt worden sind.
AG Stadtroda, 8 OWi 1751/24