Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht zur Verhandlungsvorbereitung eine Auskunft beim Finanzamt einholt und der Kläger sich zur hierin angegebenen und im Urteil verwendeten Tatsache nicht äußern kann.
BFH, VIII B 110/23
Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht zur Verhandlungsvorbereitung eine Auskunft beim Finanzamt einholt und der Kläger sich zur hierin angegebenen und im Urteil verwendeten Tatsache nicht äußern kann.
BFH, VIII B 110/23