Blutender Finger

Ein Ehemann fährt seine Frau ins Krankenhaus, die sich beim Kochen in den Finger geschnitten hatte. Hierbei kam es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung (80 km/h bei erlaubten 30 km/h). Die Wunde blutete stark, er wollte nicht auf einen Rettungswagen warten. Es lag aber kein rechtfertigender Notstand vor, da keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben gegeben war. Die Wunde war nicht lebensgefährlich und es drohten auch keine ernsthaften Komplikationen. Auch hätte ein Rettungswagen gerufen und abgewartet werden können (Zumutbarkeit des rechtmäßigen Alternativverhaltens). Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt.

AG Frankfurt, 971 OWi 955 Js-OWi 65423/19

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