Die Beschränkung von der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz im EU- oder EWR-Ausland verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Das Finanzamt wollte Einkünfte (bzw. 2012 Einkommen) aus einer Schweizer Familienstiftung zurechnen (unter Berufung auf das AStG), obwohl keine Ausschüttungen erfolgten. Das Finanzamt wollte die Zurechnungsbeschränkung nicht anerkennen.Dies ist unzulässig und verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
BFH, IX R 32/22