Haben die Verfahrensbeteiligten auf eine Begründung verzichtet, reicht eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid. Wird aber Rechtsbeschwerde eingereicht, sind die Urteilsgründe innerhalb von 5 Wochen (beginnend ab Einlegung der Rechtsbeschwerde) zur Akte zu bringen.
OLG Saarbrücken, 1 Ss OWi 113/24