Auf professionelle Hochzeitsredner ist der normale Umsatzsteuersatz von 19% anwendbar. Es liegt keine künstlerische Darbietung vor, da meist schablonenartige Konstruktionen mit Bezug auf das Leben des Hochzeitspaares verwendet werden. Die schöpferische Gestaltung ist nicht ausreichend, um eine künstlerische Darbietung anzunehmen.
FG Düsseldorf, 1 K 1459/22 U