Lebhafter Verkehr

Wird mit der Laserpistole Riegl LR 90-235/p bei lebhaftem Verkehr gemessen und ist die Zuordnungssicherheit nicht wie von der Anleitung gegeben, steht mangels weiterer Feststellungen zur Zuordnung nicht sicher fest, dass der Wert vom Fahrzeug des Betroffenen stammt. Die Messung ist unverwertbar, der Betroffene freizusprechen.

AG Dortmund, 729 OWi-265 Js 2346/24-161/24

Dieser Beitrag wurde unter Riegl LR 90-235 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert