Unfallschaden erst im Kaufvertrag

Wird in der Annonce eines gewerblichen Autohändler nicht auf einen Unfallschaden hingewiesen, sondern lediglich erst im Kaufvertrag (ein Unfall laut Vorbesitzer), genügt dies nicht, um eine Haftung des gewerblichen Verkäufers für diesen Unfallschaden auszuschließen. Hierauf hätte genauer hingewiesen, ebenso hätte die Art des Unfalls untersucht und dargestellt werden müssen.

LG Kiel, 6 O 276/23

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