Wer bei Grünlicht über die Haltelinie fährt, allerdings noch vor dem Kreuzungsbereich zum stehen kommt, kann bei einer Weiterfahrt einen Rotlichtverstoß begehen, wenn er mit dem Umschalten der nicht mehr einsehbaren Ampel rechnen musste. Hierzu muss das Gericht allerdings konkrete Feststellungen zu den örtlichen Gegebenheiten treffen.
BayObLG, 201 ObOWi 407/25