Eine Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Steuerforderung ist nicht konstitutiv für eine Aussetzung, es kann auch eine geringere Sicherheitsleistung festgesetzt werden.
BFH, VII R 33/22
Eine Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Steuerforderung ist nicht konstitutiv für eine Aussetzung, es kann auch eine geringere Sicherheitsleistung festgesetzt werden.
BFH, VII R 33/22