Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau

Bei Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses und Neubau zur weiteren Vermietung kann die Sonderabschreibung gem. § 7b EstG nicht genutzt werden, da diese die Schaffung bisher nicht vorhandenen Wohnraums voraussetzt.

BFH, IX R 24/24

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